Wohnsitz - Register der ansässigen Bevölkerung (A.P.R.)

Wohnsitzwechsel

Ein dauerhafter Umzug in die Gemeinde Ritten muss dem Meldeamt der Gemeinde innerhalb von 20 Tagen nach dem Umzug mitgeteilt werden. Dazu gehört auch der Wohnsitzwechsel innerhalb der Gemeinde, auch dann wenn sich nur die Wohnung und nicht die Adresse ändert.

Für einen Wohnsitzwechsel muss das Formular zur Wohnsitzerklärung ausgefüllt und von allen volljährigen Familienmitgliedern unterschrieben werden. 

Folgende Dokumente müssen beigelegt werden:

  • für italienische Staatsbürger
        • Identitätskarte oder Reisepass
        • Steuernummer
        • Wohnberechtigungsnachweis (registrierter Mietvertrag, Katasterdaten bei Eigentum/Fruchtgenuss, registrierter Leihvertrag, unentgeltliche Nutzungsleihe an Verwandte oder Verschwägerte)
    Die Registrierung des Mietvertrages bzw. Leihvertrages kann innerhalb 45 Tagen ab Einreichsdatum der Wohnsitzerklärung nachgereicht werden.
  • für EU-Bürger
        • Identitätskarte oder Reisepass vom Herkunftsland
        • Steuernummer
        • Wohnberechtigungsnachweis (registrierter Mietvertrag, Katasterdaten bei Eigentum/Fruchtgenuss, registrierter Leihvertrag, unentgeltliche Nutzungsleihe an Verwandte oder Verschwägerte) Die Registrierung des Mietvertrages bzw. Leihvertrages kann innerhalb 45 Tagen ab Einreichsdatum der Wohnsitzerklärung nachgereicht werden.
    Bei einer ersten Wohnsitzanmeldung in Italien müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt werden – für die Erstanmeldung wird eine Stempelmarke zu 16€ benötigt
        • Geburtsurkunde für minderjährige Kinder bei der Erstanmeldung
  • für Nicht-EU-Bürger
        • Reisepass vom Herkunftsland
        • Steuernummer
        • Aufenthaltsgenehmigung
        • Wohnberechtigungsnachweis (registrierter Mietvertrag, Kaufvertrag oder Katasterdaten bei Eigentum, registrierter Leihvertrag, unentgeltliche Nutzungsleihe an Verwandte oder Verschwägerte) Die Registrierung des Mietvertrages bzw. Leihvertrages kann innerhalb 45 Tagen ab Einreichsdatum der Wohnsitzerklärung nachgereicht werden.

Innerhalb von zwei Arbeitstagen nimmt das Meldeamt die Wohnsitzänderung im Einwohnermelderegister vor. Die Wohnsitzanmeldung ist mit dem Einreichsdatum sofort rechtswirksam. 

Im Laufe der darauf folgenden 45 Tage wird die Gemeindepolizei Ihre Wohnsitzerklärung überprüfen. Verstreichen die 45 Tage, ohne dass Sie eine Mitteilung über eventuelle fehlende oder falsche Angaben erhalten wird die meldeamtliche Änderung bestätigt (G. Nr. 241/1990, Art. 20, "Stillschweigende Zusage"). 

Wird die Wohnsitzerklärung abgelehnt, können Sie dagegen Einspruch erheben. Falscherklärungen werden der Polizeibehörde gemeldet und können strafrechtliche Folgen haben (Art. 75 und 76 des D.P.R. 445/2000).


Die Wohnsitzerklärung kann wie folgt eingereicht werden:

per E-Mail an meldeamt@ritten.eu
per zertifizierter E-Mail an demog.ritten.renon@legalmail.it
persönlich im Meldeamt 


Was ist noch zu tun?

Es gibt jede Menge zu tun nach einem Umzug – auch einige Behördengänge. Viele können Sie im Rathaus im Zentrum von Klobenstein erledigen, welches auch für gehbehinderte Menschen und Familien mit Kinderwagen gut zugänglich ist.

Was?Wie?Wo?Kontakt
FührerscheinEs reicht Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde Ihre Führerscheindaten und Kennzeichen mitzuteilen
(nur für italienische Führerscheine und in Italien, auf Privatpersonen zugelassene Fahrzeuge).
Im Falle von ausländischen Führerscheinen wenden Sie sich bitte an die Landesverwaltung Abt. Mobilität
Bisher hat das Meldeamt im Falle der Wohnsitzverlegung des Eigentümers eines Fahrzeuges eine Bestätigung für den Bürger ausgestellt und die Motorisierung eine Klebeetikette an den Eigentümer verschickt. Diese musste vom Bürger verpflichtend im Fahrzeugschein angebracht werden. In Zukunft wird die Änderung des Wohnsitzes ausschließlich im nationalen Fahrzeugarchiv registriert, ohne Ausstellung einer Bestätigung und einer Klebeetikette für den Bürger. Sollten Sie eine Bestätigung benötigen, kann diese über das Portal der Autofahrer (Portale dell‘Automobilista) heruntergeladen werden.
Meldeamt der Gemeinde+39 0471 356457
IdentitätskarteDie Identitätskarte hat die Funktion eines Erkennungsdokuments und muss daher infolge von Änderungen der Adresse nicht erneuert, richtig gestellt oder neu ausgestellt werden.
Wichtig: Es wird jedoch dringend geraten, bei Vorlage der Identitätskarte auf die Adressenänderung hinzuweisen.
Meldeamt der Gemeinde+39 0471 356457
WahlausweisBei einem internen Wohnsitzwechsel wird Ihnen vom Wahlamt eine Klebeetikette mit Ihrer neuen Adresse für Ihren Wahlausweis zugesandt. Falls Sie zugewandert sind werden Sie vom Wahlamt benachrichtigt sobald Ihr Wahlausweis abholbereit ist. Der Wahlausweis der vorhergehenden Gemeinde muss abgegeben werden.Wahlamt der Gemeinde+39 0471 356457
MüllAnmeldung, Abmeldung bzw. Umschreibung MüllSteueramt der Gemeinde+39 0471 358549
Trinkwasser und AbwasserAnmeldung, Abmeldung bzw. Umschreibung Trink- und AbwasserkonsumgebührenSteueramt der Gemeinde+39 0471 358549
Immobiliensteuer
Steueramt der Gemeinde+39 0471 358549
Kaminkehrer
Lizenzamt der Gemeinde+39 0471 358556
Schule
Schulsprengel Ritten+39 0471 356446
Kindergarten 
in der jeweiligen Fraktion+39 0471 358558 
VertrauensarztIm Sprengelstützpunkt in Klobenstein können Sie beim Verwaltungsdienst Ihren Vertrauensarzt wählen.Sanitätssprengel Ritten+39 0471 357110
Krankenkasse Beim Verwaltungsdienstdes Sprengelstützpunktes KlobensteinSanitätssprengel Ritten +39 0471 357110 
Strom
beim jeweiligen Anbieter
Telefon (Festnetz)
beim jeweiligen Anbieter
Aufenthaltsgenehmigung (Nicht-EU-Bürger)
Quästur Bozen+39 0471 947611
anmelden meldepflichtiger Tiere
Amtstierarzt
+39 339 269 84 23

Die Adressenänderung sollte auch der Versicherung, Bank, Post, Zeitungen usw. mitgeteilt werden.

Vergessen sie auch nicht Ihren Namen an der Klingel und am Briefkasten anzubringen


Abwanderung:

Bei Abwanderung müssen Sie sich bei der neuen Wohnsitzgemeinde anmelden und die obgenannten Formalitäten erledigen. Dienstleistungen wie Müllentsorgung, Trinkwasser- und Abwasserentsorgung müssen im Steueramt der Gemeinde abgemeldet werden.

Nützliche Informationen finden Sie außerdem in den Flyern unserer Gemeinde.


Siehe dazu Dienst im Bürgernetz

Zuständig

DEU