Wohnsitzwechsel
Ein dauerhafter Umzug in die Gemeinde Ritten muss dem Meldeamt der Gemeinde innerhalb von 20 Tagen nach dem Umzug mitgeteilt werden. Dazu gehört auch der Wohnsitzwechsel innerhalb der Gemeinde, auch dann wenn sich nur die Wohnung und nicht die Adresse ändert.
Für einen Wohnsitzwechsel muss das Formular zur Wohnsitzerklärung ausgefüllt und von allen volljährigen Familienmitgliedern unterschrieben werden.
Folgende Dokumente müssen beigelegt werden:
- für italienische Staatsbürger
• Identitätskarte oder Reisepass
• Steuernummer
• Wohnberechtigungsnachweis (registrierter Mietvertrag, Katasterdaten bei Eigentum/Fruchtgenuss, registrierter Leihvertrag, unentgeltliche Nutzungsleihe an Verwandte oder Verschwägerte)
Die Registrierung des Mietvertrages bzw. Leihvertrages kann innerhalb 45 Tagen ab Einreichsdatum der Wohnsitzerklärung nachgereicht werden. - für EU-Bürger
• Identitätskarte oder Reisepass vom Herkunftsland
• Steuernummer
• Wohnberechtigungsnachweis (registrierter Mietvertrag, Katasterdaten bei Eigentum/Fruchtgenuss, registrierter Leihvertrag, unentgeltliche Nutzungsleihe an Verwandte oder Verschwägerte) Die Registrierung des Mietvertrages bzw. Leihvertrages kann innerhalb 45 Tagen ab Einreichsdatum der Wohnsitzerklärung nachgereicht werden.
Bei einer ersten Wohnsitzanmeldung in Italien müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt werden – für die Erstanmeldung wird eine Stempelmarke zu 16€ benötigt
• Geburtsurkunde für minderjährige Kinder bei der Erstanmeldung - für Nicht-EU-Bürger
• Reisepass vom Herkunftsland
• Steuernummer
• Aufenthaltsgenehmigung
• Wohnberechtigungsnachweis (registrierter Mietvertrag, Kaufvertrag oder Katasterdaten bei Eigentum, registrierter Leihvertrag, unentgeltliche Nutzungsleihe an Verwandte oder Verschwägerte) Die Registrierung des Mietvertrages bzw. Leihvertrages kann innerhalb 45 Tagen ab Einreichsdatum der Wohnsitzerklärung nachgereicht werden.
Innerhalb von zwei Arbeitstagen nimmt das Meldeamt die Wohnsitzänderung im Einwohnermelderegister vor. Die Wohnsitzanmeldung ist mit dem Einreichsdatum sofort rechtswirksam.
Im Laufe der darauf folgenden 45 Tage wird die Gemeindepolizei Ihre Wohnsitzerklärung überprüfen. Verstreichen die 45 Tage, ohne dass Sie eine Mitteilung über eventuelle fehlende oder falsche Angaben erhalten wird die meldeamtliche Änderung bestätigt (G. Nr. 241/1990, Art. 20, "Stillschweigende Zusage").
Wird die Wohnsitzerklärung abgelehnt, können Sie dagegen Einspruch erheben. Falscherklärungen werden der Polizeibehörde gemeldet und können strafrechtliche Folgen haben (Art. 75 und 76 des D.P.R. 445/2000).
Die Wohnsitzerklärung kann wie folgt eingereicht werden:
per E-Mail an meldeamt@ritten.eu
per zertifizierter E-Mail an demog.ritten.renon@legalmail.it
persönlich im Meldeamt
Was ist noch zu tun?
Es gibt jede Menge zu tun nach einem Umzug – auch einige Behördengänge. Viele können Sie im Rathaus im Zentrum von Klobenstein erledigen, welches auch für gehbehinderte Menschen und Familien mit Kinderwagen gut zugänglich ist.
Die Adressenänderung sollte auch der Versicherung, Bank, Post, Zeitungen usw. mitgeteilt werden.
Vergessen sie auch nicht Ihren Namen an der Klingel und am Briefkasten anzubringen
Abwanderung:
Bei Abwanderung müssen Sie sich bei der neuen Wohnsitzgemeinde anmelden und die obgenannten Formalitäten erledigen. Dienstleistungen wie Müllentsorgung, Trinkwasser- und Abwasserentsorgung müssen im Steueramt der Gemeinde abgemeldet werden.
Nützliche Informationen finden Sie außerdem in den Flyern unserer Gemeinde.
Siehe dazu Dienst im Bürgernetz