Dieser Dienst betreut die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung der Gebäude, die Raumpflege sowie den Mensadienst der fünf im Gemeindegebiet befindlichen Kindergärten.
Erforderliche Unterlagen für die Einschreibung:
- Steuernummer der Erziehungsberechtigten und des Kindes
- Selbsterklärung
Es gelten folgende Ausnahmebedingungen für die Einhebung der Monatsgebühr:
- bei Geschwistern, welche gleichzeitig den Kindergarten besuchen, ist das 3. Kind von der Monatsgebühr befreit;
- der Gemeindeausschuss kann auf Antrag eine Reduzierung der Monatsgebühr für das 1. Kind gewähren;
- bei Abwesenheit wegen Krankheit für mindestens 15 aufeinanderfolgende Kindergartentage wird eine 50%ige Ermäßigung gewährt hingegen aus Urlaubsgründen ist keine Ermäßigung vorgesehen;
- von Kindern, welche einen Kindergartenplatz besetzen, diesen aber aus familiären Gründen nicht besuchen, wird ein Beitrag von 50 % pro Monat eingehoben (ausgenommen sind die Abwesenheiten zu Beginn des Kindergartenjahres);
- Kinder, die erst nach Vollendung des 3. Geburtstages den Kindergarten besuchen, müssen erst ab diesem Zeitpunkt bezahlen, der Eintritt in den Kindergarten muss jedoch innerhalb Dezember erfolgen;
- wird ein Kind aus familiären Gründen vom Kindergarten abgemeldet so muss dies bis zum 20. des Monats schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten ist der Beitrag für den nächsten Monat noch geschuldet.