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Die örtliche Höfekommission regelt Eigentumsfragen und Hofübergaben der „Geschlossenen Höfe“.
Ziel ist die Wahrung und geregelte Weitergabe von „Geschlossenen Höfen“, wobei jede Kommission mindestens eine Frau enthalten muss und bei Eigentumsfragen, Erbfolgen oder Hofschließungen entscheidet.
Zuletzt aktualisiert: 07.08.2025, 09:33 Uhr