Jugendbeirat

Jugendbeirat der Gemeinde Ritten

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Beschreibung

Der Jugendbeirat ist von Art. 34 der Gemeindesatzung vorgesehen. Der Gemeinderat setzt für die Dauer seiner Amtsperiode den Jugendbeirat aus (5 bis 9) Mitgliedern ein. Der Jugendbeirat muss wenigstens zur Hälfte aus schulpflichtigen Personen bzw. aus Jugendlichen unter 18 Jahren zusammengesetzt sein. Den Vorsitz hat der Bürgermeister oder der für den Bereich zuständige Gemeindereferent bzw. Gemeinderat inne.

Der Jugendbeirat hat beratende Funktion und unterbreitet der Gemeindeverwaltung Vorschläge und Anregungen, die darauf abzielen, die Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde zu verbessern. 

E-Mail: jugendbeirat@ritten.eu

Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Hannes Lang

Vorsitzender

Mitglieder

Orte

Gemeinde Ritten

DORFSTRASSE 16, 39054 RITTEN

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 29.04.2025, 08:32 Uhr