Verordnung über den Handel auf öffentlichen Flächen

Das Dokument ist eine Verordnung der Gemeinde Ritten über den Handel auf öffentlichen Flächen mit Regelungen zu Wochenmärkten, Verkaufsständen, Bauernmärkten und Kunsthandwerk.

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Veröffentlichungsdatum

23.07.2019

Beschreibung

Die Gemeinde Ritten erklärt in diesem Dokument, wie man auf öffentlichen Plätzen Waren verkaufen darf. Es gibt Regeln für Wochenmärkte, Würstelstände und Bauernmärkte. Die Händler bekommen Standplätze, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Beim Bauernmarkt dürfen nur Produkte aus eigener Landwirtschaft verkauft werden, und Kunsthandwerker müssen alles selbst herstellen. Es steht auch drin, wo die Märkte stattfinden, wie groß die Plätze sind und wann verkauft werden darf. Die Gemeinde sagt, was passiert bei Verstößen und wie man seine Punkte für die Teilnahme sammelt oder verliert.

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DORFSTRASSE 16, 39054 RITTEN+39 0471 358556info@ritten.eu

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Veröffentlichungsdatum

23.07.2019

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Zuletzt aktualisiert: 16.07.2025, 16:20 Uhr

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