Informationen zum Pilzesammeln

Das Dokument enthält wichtige Hinweise und Regeln zum Pilzesammeln in Südtirol gemäß dem Landesgesetz Nr. 18 vom 19. Juni 1991.

Beschreibung

Wer in Südtirol Pilze sammeln möchte, muss bestimmte Regeln beachten. Man darf nur an geraden Tagen zwischen 7 und 19 Uhr sammeln, und nur in der Gemeinde, für die man bezahlt hat – oder im eigenen Wohnort. In Landschaftsschutzgebieten ist das Sammeln verboten. Es gibt Mengenbegrenzungen: je nach Ort bis zu 1, 2 oder 3 kg pro Tag. Man muss die Pilze vorsichtig ernten und in offenen Behältern transportieren. Wer die Vorschriften nicht einhält, muss mit Geldstrafen rechnen.

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Kontakt

Meldeamt

DORFSTRASSE 16, 39054 RITTEN+39 0471 356457meldeamt@ritten.eu

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

31.03.2021

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 15.07.2025, 16:01 Uhr

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Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

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