Standesamt

Das Standesamt ist zuständig für die Ausstellung von Bescheinigungen und Auszügen aus den Standesamtsregistern.

Zuständigkeiten

Das Standesamt ist zuständig für die Ausstellung von Bescheinigungen und Auszügen aus den Standesamtsregistern.

Das Standesamt stellt jedem Bürger auf Anfrage folgende Bescheinigungen und Bestätigungen aus: 

  • Geburtsschein
  • Trauschein
  • Todesbescheinigung
  • Auszüge aus dem Geburtenregister
  • Auszüge aus dem Trauungsregister
  • Auszüge aus dem Sterberegister

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Lageplan

DORFSTRASSE 16, 39054 RITTEN

Verantwortlich

Dr. Lukas Rainer

Dienstleiter

Dr. Helga Plankensteiner

Ansprechperson bei Missachtung der Verfahrensfristen durch die Verwaltung

Mitarbeiter

Orte

Gemeinde Ritten

DORFSTRASSE 16, 39054 RITTEN

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 14.04.2025, 09:05 Uhr