Art des Dienstes
Die Einzahlung erlaubt das Sammeln der Pilze an geraden Tagen zwischen 7 und 19 Uhr auf dem Rittner Gemeindegebiet.
An wen sich der Dienst wendet
An Personen über 14 Jahre ( Personen unter 14 Jahre nur in Begleitung eines Erwachsenen, der die Voraussetzungen erfüllt).
Was braucht es
Ansässige außerhalb der Wohnsitzgemeinde:
- Einzahlung der Sammelgebühr von 10,00 Euro pro Tag und Person zugunsten der Gemeinde Ritten;
- Gültiger Personalausweis.
Ansässige innerhalb der Wohnsitzgemeinde und Grundbesitzer:
- Nur gültiger Personalausweis.
Einzahlungsmöglichkeiten
- Mittels pagoPA Spontanzahlung unter dem Zahlungsportal epays der Südtiroler Einzugsdienste Link zur Anleitung (0.54 MB);
- Im Meldeamt der Gemeinde Ritten während den Öffnungszeiten.
Bei Kontrollen
- Die nicht ansässigen Pilzesammler müssen im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments und einer Zahlungsquittung sein;
- Die ansässigen Pilzesammler und die Grundbesitzer müssen nur den Personalausweis mitführen.
Kosten
Sammelgebühr für Pilze (pro Tag und pro Person) 10,00 Euro
Auflagen/Gesetzesbezug
Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 i.g.F. geregelt.
Wieviel Pilze dürfen höchstens gesammelt werden
- Außerhalb der Wohnsitzgemeinde: 1 kg pro Tag und Person (über 14 Jahre) an geraden Tagen;
- Innerhalb der Wohnsitzgemeinde: 2 kg pro Tag und Person an geraden Tagen.
Die Pilze dürfen an ihrem Wuchsort nicht beschädigt werden und müssen in steifen, offenen und gut durchlüfteten Behältern transportiert werden.
Kontakt
Gemeinde Ritten – Meldeamt
Telefonnummer: 0471 356547
Email: meldeamt@ritten.eu
weitere Informationen im Bürgernetz.