Der Gefahrenzonenplan ist ein wesentliches Instrument, um hydrogeologische Gefahren wie
- Massenbewegungen (Rutschungen, Hangmuren, Steinschläge)
- Wassergefahren (Überschwemmungen, Murgänge, Erosionen) und
- Lawinen (Staublawinen, Fließlawinen, Schneegleiten)
auf dem Gemeindegebiet zu erfassen. Ziel ist es, Risiken für Menschen, Siedlungen, Infrastrukturen sowie Umwelt- und Kulturgüter zu erkennen und dadurch die Sicherheit für die Bevölkerung nachhaltig zu erhöhen.
Der Plan wurde von den Technikerbüros Ingenieure Patscheider & Partner GmbH und Geo3-Geol. Maria-Luise Gögl, Geol. Daniel Ungerank im Auftrag der Gemeinde nach den geltenden Richtlinien erstellt. Er besteht aus:
- der Gefahrenzonenkarte (hinterlegt im Baumat der Gemeinde und online abrufbar unter Gefahrenzonenplan),
- den Berichten mit ausführlichen Beschreibungen der Gefahren für Siedlungen und Infrastrukturen sowie
- weiteren technischen Unterlagen, die insbesondere für Fachleute und Gutachter von Bedeutung sind.
Der Gefahrenzonenplan ist rechtsverbindlich und hat Vorrang vor den gemeindeeigenen Planungsinstrumenten. Er bildet die Grundlage für eine sichere Raumplanung und Bauentwicklung, die Festlegung von Schutzmaßnahmen; die Vorbereitung im Zivilschutz sowie die Sensibilisierung der Bevölkerung für Naturgefahren. Die Gefahrenzonenkarte unterscheidet die Gefahrenarten und -stufen durch Farben und Schraffuren:
- Rot (H4): Zone mit sehr hoher Gefahr
- Blau (H3): Zone mit hoher Gefahr
- Gelb (H2): Zone mit mittlerer Gefahr
- Grau: untersuchte Gebiete ohne Gefahreneinstufung (H4–H2)
Nicht farblich gekennzeichnete Flächen wurden im Zuge der Ausarbeitung nicht bewertet.
Einsichtnahme in den Gefahrenzonenplan
Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, den ausgearbeiteten Gefahrenzonenplan nun bis Ende November einzusehen, bevor die Genehmigungsphase startet.
Mittwoch, 12.11. von 15.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch, 26.11. von 15.00 bis 17.00 Uhr
(Anmeldung im Bauamt der Gemeinde 0471 356146)
Für Rückfragen stehen die zuständigen Techniker
- für Wassergefahren: Ing. Corrado Lucarelli, Tel: 0471 050204, Email C.Lucarelli@ipp.bz.it
- für Massenbewegungen: Geol. Maria-Luise Gögl und Geol. Daniel Ungerank, Tel. 0472 971340, Email studio@geo-3.it
zur Verfügung.
Ab Dezember beginnt die Genehmigungsphase. Alle bis dahin eingegangenen Anmerkungen werden geprüft und, wenn möglich, berücksichtigt.
Der Gefahrenzonenplan ist kein starres Instrument, sondern kann stets angepasst werden – etwa durch den Bau neuer Schutzmaßnahmen oder durch die Verfügbarkeit neuer Daten und Methoden. Die Ausweisung von Gefahrenzonen kann Einschränkungen bei der Bautätigkeit und Raumplanung mit sich bringen. Sie trägt aber wesentlich dazu bei, die Sicherheit von Menschen und Gütern zu gewährleisten und Schäden im Katastrophenfall zu verringern.