Schlachthof: verpflichtende elektronische Begleitdokumente

Neuheiten mit Begleitdokumenten

Veröffentlichungsdatum:

13.05.2025

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    Beschreibung

    Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat mitgeteilt, dass ab dem 1.  Juni 2025 handschriftlich ausgefüllte Begleitdokumente zum Schlachthof grundsätzlich nicht mehr akzeptiert werden.      

    Ausgangsbewegungen zur direkten Schlachtung müssen mit einem elektronischen Begleitdokument gemeldet werden. Dabei ist zusätzlich zu beachten, dass eine Kopie (Papierkopie bzw. PDF/E-Mail) des Dokuments das Tier zum Schlachthof begleiten muss. 

    Dies betrifft die zur Schlachtung vorgesehenen Rinder, Schafe und Ziegen.
       

    Für weitere Fragen kann der zuständige Amtstierarzt oder das Personal des tierärztlichen Dienstes kontaktiert werden:

    •    Bozen: 0471 435730
    •    Meran: 0473 222236
    •    Brixen: 0472 813030
    •    Bruneck: 0474 586550    

    Kontakt

    Schlachthof

    Handwerkerzone 30, 39054 Klobenstein+39 348 875 1371

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 20.05.2025, 08:39 Uhr

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